Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in Deutschland eine der wichtigsten Säulen der Altersabsicherung — doch viele Arbeitnehmer, besonders Einwanderer, wissen kaum davon. Dabei haben Sie als Angestellter in Deutschland seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch darauf.

Was viele nicht wissen

Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % des Beitrags zu Ihrer bAV zuzuschießen — das ist bares Geld, das Sie ohne aktive Entscheidung verlieren.

Wie funktioniert die bAV?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge werden Teile Ihres Bruttogehalts direkt in eine Altersvorsorge umgewandelt — steuerfrei und sozialabgabenfrei bis zu einer Grenze von 3.624 Euro pro Jahr (Stand 2026). Der Arbeitgeber gibt noch mindestens 15 % obendrauf.

Das Geld wird vom Arbeitgeber in einem der fünf gesetzlichen Durchführungswege angelegt:

KriteriumbAV (Direktversicherung)Private Rentenversicherung
Arbeitgeberzuschuss✓ Mindestens 15 %✗ Keiner
Steuerfreie Einzahlung✓ Bis 3.624 €/Jahr✗ Aus Nettoeinkommen
Mitnahme bei ArbeitgeberwechselMöglich (mit Einschränkungen)✓ Immer möglich
Rentenauszahlung versteuertJa (nachgelagert)Nur Ertragsanteil

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel?

Einer der häufigsten Gründe, warum Einwanderer die bAV meiden, ist die Sorge um die Portabilität. Die gute Nachricht: Seit 2005 haben Sie bei Arbeitgeberwechsel das Recht, die bAV mitzunehmen — entweder zum neuen Arbeitgeber oder als eigenfinanzierte Police weiterzuführen.

Empfehlung

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder die HR-Abteilung nach dem bAV-Angebot Ihres Unternehmens. Lehnen Sie nie ab, ohne mindestens die Zahlen zu prüfen — der Arbeitgeberzuschuss ist praktisch geschenktes Geld.